Ich (bzw. der abweichende Kontoinhaber) ermächtige die BSAG bis auf weiteres, das Fahrgeld für den Vertrag gem. des vereinbarten Zahlungsintervalles im Voraus zu Lasten des aufgeführten Girokontos mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen. Diese Ermächtigung schließt die Erhöhung oder Verringerung der Monatseinzüge bei Änderungen des Geltungsbereiches oder bei Tarifänderungen ein. Diese gilt auch bei einer von mir aufgegebenen Kontoänderung. Beanstandungen und Änderungen werde ich Ihnen direkt vortragen. Mir ist bekannt, dass die Ticket-Fahrpreise nur dann gewährt werden, wenn der Vertrag jeweils 12 Monate ununterbrochen besteht (Deutschland-Ticket ggfs. abweichende Regelungen). Bei vorzeitiger Kündigung im laufenden Vertragsjahr ermächtige ich die BSAG, die nach den jeweiligen Bedingungen nachzuzahlenden Beträge von dem aufgeführten Konto abbuchen zu lassen.
Hiermit ermächtige ich (bzw. der abweichende Kontoinhaber) die BSAG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und verzichte hiermit ausdrücklich auf die schriftliche Erteilung eines SEPA- Mandates. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts bin ich verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich postalisch nachzureichen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der BSAG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis:
Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Spätestens zwei Tage vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die BSAG über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten. Ebenso wird mir die BSAG mitteilen, wenn sich Abbuchungshöhe und/oder -zeitpunkt ändern. Im Falle einer geringen Betragserhöhung bis inklusive 15 EUR (bspw. das Bearbeitungsentgelt für die Ausstellung eines Tickets) erhält der Kunde keine gesonderte Vorabinformation über den erhöhten Lastschrifteinzug.
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